Fettgehaltsstufen bei Käse
Die Käseverordnung schreibt bindend vor, dass Käse nur in bestimmten Fettgehaltsstufen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bei der Kennzeichnung muss entweder die Fettgehaltsstufe oder der Fettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, angegeben werden.
Fettgehaltsstufe | Fettgehalt in der Trockenmasse |
Doppelrahmstufe | höchstens 85%, mindestens 60% |
Rahmstufe | mindestens 50% |
Vollfettstufe | mindestens 45% |
Fettstufe | mindestens 40% |
Dreiviertelfettstufe | mindestens 30% |
Halbfettstufe | mindestens 20% |
Viertelfettstufe | mindestens 10% |
Magerstufe | weniger als 10% |