Milch- und Margarinegesetz
Das Gesetz ist anwendbar auf „Milch und Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse, Mischfetterzeugnisse, mit Milch oder Milcherzeugnissen verwechselbare Erzeugnisse, soweit sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.“ Das Gesetz definiert die Begriffsbestimmungen für z.B. Milch oder auch Milchwirtschaftliches Unternehmen. Es regelt Ermächtigungen, Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, die Befugnisse der Länder sowie Straf- und Bußgeldvorschriften für o. g. Lebensmittel.